Weitere Entscheidung unten: KG, 09.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.10.2002 - 4 U 75/02   

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https://dejure.org/2002,8400
OLG Hamburg, 18.10.2002 - 4 U 75/02 (https://dejure.org/2002,8400)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.10.2002 - 4 U 75/02 (https://dejure.org/2002,8400)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 4 U 75/02 (https://dejure.org/2002,8400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus notariellem Schuldanerkenntnis ; Erlass einer Forderung durch einen Gesamtgläubiger ; Notwendigkeit der Mitwirkung der Mitgläubiger ; Ausdrückliche Vereinbarung der Gesamtgläubigerschaft; Erlöschen durch Erfüllungssurrogate; Befugnisse im ...

  • Judicialis

    BGB § 428

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 428
    Bei ausdrücklich vereinbarter Gesamtgläubigerschaft kann Gesamtgläubiger Forderung ohne Mitwirkung der Mitgläubigen erlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 319
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1986 - VI ZR 234/84

    Eingeschränkte Gesamtwirkung eines Abfindungsvergleichs mit einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2002 - 4 U 75/02
    Wenn er damit im Einzelfall seine Befugnisse im Innenverhältnis zu seinen Mitgläubigern überschritten haben würde, kann dies zwar für die Auslegung der Erlasserklärung erheblich sein, ob damit wirklich das ganze Schuldverhältnis aufgehoben werden sollte (BGH 4.3.1986 NJW 1986, 1861).
  • OLG Bremen, 11.08.1986 - 1 W 51/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2002 - 4 U 75/02
    Die Möglichkeit eines Gesamterlasses wird im Schrifttum zwar von einigen Autoren angegriffen (vgl. die Nachweise bei Bütten, Mehrheit von Gläubigern, 1989, S. 196 Fn. 56) entspricht aber der Konzeption des Gesetzes (OLG Bremen OLGZ 87, 29; Larenz, Schuldrecht Band 1, 14. Aufl., § 36 l c S. 626; Bütten a.a.O. S. 196 - 198; weitere Nachweise bei Staudinger/Noack, BGB, 13. Aufl., § 429 Bn. 18).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2015 - 5 W 45/15

    Grundbuchverfahren: Löschung eines einer Erbengemeinschaft zustehenden dinglichen

    Sofern sich aus dem Schuldverhältnis zwischen den Gesamtgläubigern nichts anderes ergibt, kann ein Gesamtgläubiger nur auf seine eigene Forderung gegenüber dem Schuldner - auch teilweise, etwa im Rahmen eines Vergleiches - verzichten (BGH, NJW 1986, 1861, 1862; NJW-RR 2009, 1534, 1537; Staudinger/Gursky, 2012, § 429 BGB Rdnr. 24; Münchener Kommentar/Bydlinski, 6. Aufl., § 428 BGB Rdnr. 5; Palandt/ Grüneberg, 74. Aufl. 2015, § 429 BGB Rdnr. 1; a. A. OLG Hamburg, MDR 2003, 319).
  • OLG Celle, 20.03.2003 - 4 U 4/03

    Voraussetzungen der Sechsmonatsfrist bei Kündigung von Grundschulden;

    So ist bereits entschieden, dass ein Gesamtgläubiger ohne Mitwirkung der Mitgläubiger die Forderung sogar erlassen kann (OLG Hamburg MDR 2003, 319).
  • FG Köln, 27.10.2005 - 13 K 99/03

    Keine Rückstellung für bedingte Rückzahlungsverpflichtung

    Ist diese Frage indessen zu bejahen, können die Interessen der Mitgläubiger gemäß § 430 BGB nur im Innenverhältnis Berücksichtigung finden (Urteil des BGH vom 4.3.1986, VI ZR 234/84, NJW 1986, 1861; Urteil des OLG Hamburg vom 18.10.2002 4 U 75/02, MDR 2003, 319, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01   

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https://dejure.org/2002,6828
KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01 (https://dejure.org/2002,6828)
KG, Entscheidung vom 09.08.2002 - 7 U 203/01 (https://dejure.org/2002,6828)
KG, Entscheidung vom 09. August 2002 - 7 U 203/01 (https://dejure.org/2002,6828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer einvernehmlichen Vertragsänderung eines Werkvertrages wegen Abrechnung nach Tonnage und nach Stunden; Einordnung eines unterschriebenen Stundenlohnzettels als deklaratisches Schuldanerkenntnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 633 § 781
    Darlegungs- und Beweislast bei Stundenlohnarbeiten und für Mängel und Ersatzvornahme nach Kündigung des Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Entkräftung von Stundenlohnzetteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 319
  • NZBau 2003, 36
  • BauR 2003, 726
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01
    Nur wenn der Auftraggeber behauptet, es seien noch Mängel vorhanden, muss der Auftragnehmer auch beim vorzeitig beendeten Werkvertrag die Mangelfreiheit beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 883, 884; NJW 1993, 1972, 1974).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    Auszug aus KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01
    Nur wenn der Auftraggeber behauptet, es seien noch Mängel vorhanden, muss der Auftragnehmer auch beim vorzeitig beendeten Werkvertrag die Mangelfreiheit beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 883, 884; NJW 1993, 1972, 1974).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86

    Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages

    Auszug aus KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01
    Die Beklagte hat es daher versäumt, die Klägerin gemäß § 284 Abs. 1 BGB durch Mahnung in Verzug zu setzen, zumal der Auftragnehmer auch beim gekündigten Werkvertrag grundsätzlich die Berechtigung behält, vorhandene Mängel seiner Werkleistung zu beseitigen (BGH, NJW 1988, 140).
  • BGH, 14.07.1994 - VII ZR 186/93

    Formularmäßige Verneinung der Vertretungsmacht eines Bauleiters; Rechtsfolgen der

    Auszug aus KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01
    Ein Polier ist grundsätzlich nicht befugt, für die Klägerin vertraglich verbindliche Zusagen zu machen, es sei denn, er ist dazu ausdrücklich bevollmächtigt worden (BGH, BauR 1994, 760, 762).
  • BGH, 23.06.1958 - VII ZR 84/57

    Nachweis der Unrichtigkeit von Stundenzetteln

    Auszug aus KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01
    Der Auftraggeber kann darüber hinaus nachträglich die Unrichtigkeit der Stundenlohnzettel nur geltend machen, wenn er nachweist, dass die Angaben in den Zetteln nicht zutreffen und dass er dies bei Abgabe seiner Anerkenntniserklärung weder wusste noch damit rechnen konnte (BGH, NJW 1958, 1535 ; Leinemann/Schliemann, VOB -B, § 15 Rdn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 5 U 259/93

    Unterschriebene Rapporte: Ausschluß von Einwänden?

    Auszug aus KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01
    Würde man es genügen lassen, einer geleisteten Arbeitsstundengesamtzahl einfach eine niedrigere für erforderlich gehaltene Zahl entgegenzusetzen, würden die Stundenlohnzettel ihren Sinn verlieren (OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 215).
  • KG, 20.03.2009 - 7 U 161/08

    Testamentsvollstreckung: Anspruch auf Restwerklohn gegen einen

    Würde man es genügen lassen, einer geleisteten Arbeitsstundengesamtzahl einfach eine niedrigere für erforderlich gehaltene Zahl entgegenzusetzen, würden die Stundenlohnzettel ihren Sinn verlieren (KG NZBau 2003, 36).
  • KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03

    Objektausführungsplanung bei Großbauvorhaben: Vergütungsanspruch des Architekten

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 9. August 2002 - 7 U 203/01 - (KGR 02, 361) festgestellt, dass das schlichte Bestreiten der Angemessenheit - für an sich unstreitig erbrachte Leistungen - abgerechneter Stunden unsubstantiiert ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 6 Sa 452/08

    Schuldanerkenntnis, konstitutives Schuldanerkenntnis, Arbeitslohn, Abrechnung,

    Die Abzeichnung von Stundenzetteln, d. h. die Bestätigung gearbeiteter Stunden, ist aber in der Regel nur ein deklaratorisches, kein konstruktives Anerkenntnis (KG 09.08.2002 - 7 U 203/01 - NZ Bau 2003, 36; KG 20.03.2009 - 7 U 161/08 -).
  • LG Duisburg, 05.10.2012 - 25 O 21/12
    Denn die Unterzeichnung der Stundenlohnzettel stellt - jedenfalls hinsichtlich Art und Umfang der erbrachten Leistungen - ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar mit der Folge, dass der Auftraggeber, hier die Beklagte, an die unterschriebenen Stundenzettel gebunden ist, wenn sie nicht beweisen kann, dass die Zettel unrichtig sind und sie deren Unrichtigkeit bei der Unterzeichnung nicht erkannt hat (OLG Köln, BauR 2009, 257; KG Berlin, NZBau 2003, 36; Keldungs in Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 15 Abs. 3 VOB/B Rn 18).
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